Änderung der Barumsatzverordnung 2015 – neue Schlussbestimmung und Inkrafttretensregelungen
Verordnung vom 29.12.2025Zusammenfassung
Die Verordnung 2025/321 ändert die Barumsatzverordnung 2015: Sie streicht eine veraltete Formulierung aus § 2 Abs. 1, fügt nach § 9 einen neuen Absatz 5 ein, der das Inkrafttreten von § 2 Abs. 1 und § 10 am 1. Jänner 2026 regelt, und ergänzt die Verordnung um einen neuen § 10 mit einer Schlussbestimmung.Bundesministerium für Finanzen12/29/2025XXVIII
Finanzwesen
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 2025/321 ändert die Barumsatzverordnung 2015: Sie streicht eine veraltete Formulierung aus § 2 Abs. 1, fügt nach § 9 einen neuen Absatz 5 ein, der das Inkrafttreten von § 2 Abs. 1 und § 10 am 1. Jänner 2026 regelt, und ergänzt die Verordnung um einen neuen § 10 mit einer Schlussbestimmung.Schwerpunkte
- Die Wortfolge „in der Fassung BGBl. I Nr. 77/2016“ wird aus § 2 Abs. 1 gestrichen, um die Formulierung zu vereinfachen.
- Nach § 9 wird Absatz 5 eingefügt, der festlegt, dass § 2 Abs. 1 und der neue § 10 am 1. Jänner 2026 in Kraft treten.
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