Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/29/2025XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 154/2025 ändert die Österreichische Arzneitaxe: Sie legt neue Preise für viele Arzneimittel fest, ändert einige Bezeichnungen und streicht bestimmte Präparate aus der Taxe. Das Inkrafttreten ist für den 1. Jänner 2026 vorgesehen.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 7 des Apothekengesetzes, um die Änderungen der Arzneitaxe zu legitimieren.
- Ein neuer Absatz 71 wird zu § 11 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der überarbeiteten Anlage B zum 1. Jänner 2026 festlegt.
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