<!--[-->Einführung des 6. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch und Aufhebung des 5. Nachtrags<!--]-->
Einführung des 6. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch und Aufhebung des 5. Nachtrags Verordnung vom 12/29/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/29/2025XXVIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den sechsten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (11. Ausgabe 2023) als neue offizielle Regelung ein und hebt die bisherigen Monographien des fünften Nachtrags sowie die entsprechenden österreichischen Texte auf.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (11. Ausgabe 2023, Nachtrag 11.6) wird als neue offizielle Regelung in Kraft gesetzt.
  • Die Monographien und Texte des fünften Nachtrags (Nachtrag 11.5) sowie die entsprechenden österreichischen Monographien werden außer Kraft gesetzt, weil sie durch den neuen sechsten Nachtrag ersetzt werden.
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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