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Hitzeschutz‑ und UV‑Schutzverordnung für Arbeiten im Freien Verordnung vom 12/29/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/29/2025XXVIII
Gesundheit
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Hitzeschutzverordnung schützt Beschäftigte bei Arbeiten im Freien vor Hitze und UV‑Strahlung. Arbeitgeber müssen Gefahren bewerten, Schutzprogramme erstellen und die Mitarbeitenden informieren; die Regelungen gelten ab 1. Januar 2026.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Arbeiten im Freien – etwa auf Baustellen, in Außenarbeitsstätten oder bei Außeneinsätzen – bei denen Beschäftigte Hitze oder natürlicher UV‑Strahlung ausgesetzt sein können.
  • Arbeitgeber müssen die Gefährdung durch Hitze und UV‑Strahlung ermitteln und dabei Intensität, Dauer, Arbeitsart, zusätzliche Wärmequellen und persönliche Risikofaktoren (Alter, Vorerkrankungen) berücksichtigen.
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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