<!--[-->Geschäftsordnung für Bundesschätzungs‑ und Landesschätzungsbeiräte sowie Schätzungsausschüsse<!--]-->
Geschäftsordnung für Bundesschätzungs‑ und Landesschätzungsbeiräte sowie Schätzungsausschüsse Verordnung vom 12/30/2025
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Bundesministerium für Finanzen12/30/2025XXVIII
Finanzwesen
Bodenbewertung
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Abläufe des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte und der Schätzungsausschüsse fest. Sie definiert, wer Mitglied wird, wie Beschlüsse gefasst werden und regelt Reisekostenerstattungen sowie Aufwandsentschädigungen.

Schwerpunkte

  • Der Bundesschätzungsbeirat berät den Finanzminister bei der Bodenschätzung und wirkt bei der Auswahl von Bundesmusterstücken mit.
  • Der Beirat besteht aus einem Vorsitzenden (rechtlich ausgebildeter Beamter), einem technischen Leiter und bis zu vier fachlich qualifizierten Mitgliedern aus Landwirtschaft, Bodenkunde oder Wissenschaft.
Dokumente (PDFs)
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Marterbauer Markus, Dr. - 61

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