Verbot von aggressiven Hundetrainings mit Ausnahmen für Diensthunde und Übergangsregelungen
Verordnung vom 28.02.2025Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet Hundetrainings mit Angriffszielen gegen Menschen, erlaubt jedoch Ausnahmen für Diensthunde, das Beißen auf Gegenstände und für bereits begonnene Trainings bis 01.09.2025. Inkrafttreten ist am 15. April 2025.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet Hundetrainings mit Angriffszielen gegen Menschen, erlaubt jedoch Ausnahmen für Diensthunde, das Beißen auf Gegenstände und für bereits begonnene Trainings bis 01.09.2025. Inkrafttreten ist am 15. April 2025.Schwerpunkte
- Die Ausbildung von Hunden, die ein gegen Menschen gerichtetes Angriffs‑ oder Beißverhalten beinhaltet, ist grundsätzlich verboten.
- Ausnahme: Die Ausbildung von Hunden, die nachweislich als Diensthunde des Bundes eingesetzt werden, bleibt erlaubt.
Dokumente (PDFs)
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