Änderung der Verordnung zum automatischen Informationsaustausch – Lizenzgebühren & Erweiterung Verordnung vom 12/30/2025
Bundesministerium für Finanzen12/30/2025XXVIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Regeln für den automatischen Austausch von Steuerinformationen: Sie führt Lizenzgebühren ein, legt die elektronische Übermittlung fest und erweitert den Geltungsbereich auf Daten ab 2026.Schwerpunkte
- Ein neuer Punkt (Ziffer 5) wird eingeführt, der Lizenzgebühren für die Nutzung des automatischen Informationsaustausches regelt.
- Die Übermittlung der Informationen erfolgt ausschließlich elektronisch nach der EU‑Durchführungsverordnung 2015/2378.
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