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NEHG‑EU‑ETS‑Befreiungsverordnung 2025 – Regelungen zur Doppelbelastungs‑Vermeidung
Verordnung vom 30.12.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wann Betreiber von EU‑ETS‑Anlagen von der nationalen CO₂‑Bepreisung befreit werden können und beschreibt das Verfahren für Vorab‑, Nachtrags‑ und Sofortbefreiungen.
Bundesministerium für Finanzen12/30/2025XXVIII
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wann Betreiber von EU‑ETS‑Anlagen von der nationalen CO₂‑Bepreisung befreit werden können und beschreibt das Verfahren für Vorab‑, Nachtrags‑ und Sofortbefreiungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ermöglicht eine Befreiung von der nationalen CO₂‑Bepreisung, wenn die Emissionen bereits im EU‑ETS erfasst wurden.
  • Betreiber können die Befreiung bereits vor dem Bezug von Energieträgern beantragen, indem sie eine schriftliche Verwendungsabsichtserklärung an den Handelspartner senden.
Dokumente (PDFs)
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