<!--[-->Änderung der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) – Einbindung der eIDAS‑Verordnung<!--]-->
Änderung der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) – Einbindung der eIDAS‑Verordnung
Verordnung vom 30.12.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. Dezember 2025 ergänzt die RKSV um einen Verweis auf die EU‑eIDAS‑Verordnung und legt fest, dass die Änderungen am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft treten.
Bundesministerium für Finanzen12/30/2025XXVIII
Steuerwesen
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. Dezember 2025 ergänzt die RKSV um einen Verweis auf die EU‑eIDAS‑Verordnung und legt fest, dass die Änderungen am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft treten.

Schwerpunkte

  • Die RKSV wird um einen Verweis auf die EU‑eIDAS‑Verordnung ergänzt, sodass elektronische Identifizierungs‑ und Vertrauensdienste künftig als Sicherheitsmaßnahme für Registrierkassen gelten.
  • Ein neuer Absatz 6 wird nach § 25 Abs. 5 eingefügt und legt fest, dass die geänderten Bestimmungen am Tag nach der Kundmachung in Kraft treten.
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