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Lkw‑Fahrverbote während der Generalerneuerung der Luegbrücke 2026 Verordnung vom 12/30/2025
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Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur12/30/2025XXVIII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t an bestimmten Samstagen und ausgewählten Wochentagen im Jahr 2026 auf den Autobahnen A12, A13 und A14, wenn die Strecke über die Luegbrücke führt. Ausnahmen gelten für lebenswichtige Lieferungen, Notdienste und bestimmte Sondertransporte.

Schwerpunkte

  • Ein generelles Fahrverbot für Lkw über 7,5 t gilt an allen Samstagen vom 10. Jänner bis 14. März, am 28. März, vom 23. Mai bis 6. Juni und vom 27. Juni bis 26. September, jeweils von 07:00 bis 15:00 Uhr, auf den Autobahnen A12, A13 und A14.
  • Zusätzlich gilt ein Fahrverbot an den Donnerstagen und Mittwochen 2. April, 13. Mai, 22. Mai, 3. Juni und 2. Oktober von 07:00 bis 22:00 Uhr, wenn die Strecke über den Abschnitt Nößlach–Brenner Nord führt.
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Hanke Peter - 56

Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur



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