<!--[-->Neue Verordnung zur Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2026)<!--]-->
Neue Verordnung zur Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2026) Verordnung vom 12/30/2025
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Justiz12/30/2025XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Bruttobeträge pro Arbeitsstunde für Strafgefangene fest, differenziert nach Art der Arbeit, und tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Festlegung von Stundenlöhnen für fünf Tätigkeitsgruppen: leichte Hilfsarbeiten (8,15 €), schwere Hilfsarbeiten (9,17 €), handwerksgemäße Arbeiten (10,19 €), Facharbeiten (11,20 €) und Vorarbeiter (12,22 €).
  • Die Regelung basiert auf § 52 Abs. 1 und 2 des Strafvollzugsgesetzes.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Sporrer Anna, Dr.

Sporrer Anna, Dr. - 56

Bundesministerin für Justiz



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.