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Neue Verordnung zur Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2026)
Verordnung vom 30.12.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Bruttobeträge pro Arbeitsstunde für Strafgefangene fest, differenziert nach Art der Arbeit, und tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz12/30/2025XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Bruttobeträge pro Arbeitsstunde für Strafgefangene fest, differenziert nach Art der Arbeit, und tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Festlegung von Stundenlöhnen für fünf Tätigkeitsgruppen: leichte Hilfsarbeiten (8,15 €), schwere Hilfsarbeiten (9,17 €), handwerksgemäße Arbeiten (10,19 €), Facharbeiten (11,20 €) und Vorarbeiter (12,22 €).
  • Die Regelung basiert auf § 52 Abs. 1 und 2 des Strafvollzugsgesetzes.
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