<!--[-->Einführung des 7. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch und Außerkraftsetzung des 6. Nachtrags<!--]-->
Einführung des 7. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch und Außerkraftsetzung des 6. Nachtrags Verordnung vom 12/30/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/30/2025XXVIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt die deutschsprachige Fassung des siebten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (11. Ausgabe, 2023) ein und hebt gleichzeitig die Monographien des sechsten Nachtrags sowie die entsprechenden österreichischen Einträge auf.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (11. Ausgabe, 2023) wird in Kraft gesetzt.
  • Die Monographien des sechsten Nachtrags (Nachtrag 11.6) sowie die entsprechenden österreichischen Einträge werden außer Kraft gesetzt, weil sie durch den siebten Nachtrag ersetzt werden.
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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