Einführung des 7. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch und Außerkraftsetzung des 6. Nachtrags Verordnung vom 12/30/2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/30/2025XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt die deutschsprachige Fassung des siebten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (11. Ausgabe, 2023) ein und hebt gleichzeitig die Monographien des sechsten Nachtrags sowie die entsprechenden österreichischen Einträge auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (11. Ausgabe, 2023) wird in Kraft gesetzt.
- Die Monographien des sechsten Nachtrags (Nachtrag 11.6) sowie die entsprechenden österreichischen Einträge werden außer Kraft gesetzt, weil sie durch den siebten Nachtrag ersetzt werden.
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