Verordnung zur automatisierten Übernahme von Lichtbildern nach dem Bundesbehindertengesetz
Verordnung vom 28.02.2025Zusammenfassung
Die Verordnung bestätigt, dass die technischen Voraussetzungen für die automatisierte Übernahme von Lichtbildern nach dem Bundesbehindertengesetz erfüllt sind und legt den Beginn der Bildübernahme auf den Tag nach der Kundmachung (01.03.2025) fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung bestätigt, dass die technischen Voraussetzungen für die automatisierte Übernahme von Lichtbildern nach dem Bundesbehindertengesetz erfüllt sind und legt den Beginn der Bildübernahme auf den Tag nach der Kundmachung (01.03.2025) fest.Schwerpunkte
- Die technischen Voraussetzungen für die automatisierte Bildübernahme sind erfüllt.
- Die Übernahme von Lichtbildern beginnt am Tag nach der Kundmachung, also ab dem 01.03.2025.
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