84. Nachtrag zum Arzneibuch – Einführung des dritten Nachtrags und Aufhebung des zweiten Verordnung vom 2/28/2025
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Apotheke
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Ausgabe 2023, Nachtrag 11.3) ein und hebt die Monographien des zweiten Nachtrags sowie die entsprechenden österreichischen Einträge auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Ausgabe 2023, Nachtrag 11.3) wird eingeführt und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
- Die Monographien und Texte des zweiten Nachtrags (Nachtrag 11.2) sowie die entsprechenden Einträge im österreichischen Arzneibuch werden aufgehoben, weil sie durch den neuen dritten Nachtrag ersetzt werden.
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