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Einführung einer zentralen Tierärzteliste und eines standardisierten Tierärzteausweises
Verordnung vom 28.02.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung führt eine zentrale Tierärzteliste und einen standardisierten Tierärzteausweis ein, regelt deren Inhalte, den öffentlichen Zugang sowie Melde- und Aktualisierungspflichten der Tierärztekammer.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung führt eine zentrale Tierärzteliste und einen standardisierten Tierärzteausweis ein, regelt deren Inhalte, den öffentlichen Zugang sowie Melde- und Aktualisierungspflichten der Tierärztekammer.

Schwerpunkte

  • Die Österreichische Tierärztekammer führt eine zentrale Tierärzteliste, in der alle zur Berufsausübung berechtigten Tierärztinnen und Tierärzte mit Namen, akademischem Grad, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Berufstätigkeit und weiteren relevanten Angaben erfasst werden.
  • Der öffentliche Teil der Tierärzteliste ist für jedermann einsehbar; Kopien dürfen gegen eine von der Kammer festgelegte Gebühr angefertigt werden.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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