Einführung einer zentralen Tierärzteliste und eines standardisierten Tierärzteausweises Verordnung vom 2/28/2025
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung führt eine zentrale Tierärzteliste und einen standardisierten Tierärzteausweis ein, regelt deren Inhalte, den öffentlichen Zugang sowie Melde- und Aktualisierungspflichten der Tierärztekammer.Schwerpunkte
- Die Österreichische Tierärztekammer führt eine zentrale Tierärzteliste, in der alle zur Berufsausübung berechtigten Tierärztinnen und Tierärzte mit Namen, akademischem Grad, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Berufstätigkeit und weiteren relevanten Angaben erfasst werden.
- Der öffentliche Teil der Tierärzteliste ist für jedermann einsehbar; Kopien dürfen gegen eine von der Kammer festgelegte Gebühr angefertigt werden.
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