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Einführung einer zentralen Tierärzteliste und eines standardisierten Tierärzteausweises Verordnung vom 2/28/2025
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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung führt eine zentrale Tierärzteliste und einen standardisierten Tierärzteausweis ein, regelt deren Inhalte, den öffentlichen Zugang sowie Melde- und Aktualisierungspflichten der Tierärztekammer.

Schwerpunkte

  • Die Österreichische Tierärztekammer führt eine zentrale Tierärzteliste, in der alle zur Berufsausübung berechtigten Tierärztinnen und Tierärzte mit Namen, akademischem Grad, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Berufstätigkeit und weiteren relevanten Angaben erfasst werden.
  • Der öffentliche Teil der Tierärzteliste ist für jedermann einsehbar; Kopien dürfen gegen eine von der Kammer festgelegte Gebühr angefertigt werden.
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Rauch Johannes




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