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GuK‑EWRV‑Novelle 2024: Erweiterte Anerkennung ausländischer Pflegequalifikationen
Verordnung vom 03.01.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2025 erweitert die Anerkennung von Pflegequalifikationen aus Rumänien und ehemaligen Ostblock‑Staaten, legt klare Nachweis‑ und Erfahrungsbedingungen fest und passt die Rechtsverweise an die aktuelle Fassung des GuKG an.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/3/2025XXVIII
Soziales
Gesundheit
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2025 erweitert die Anerkennung von Pflegequalifikationen aus Rumänien und ehemaligen Ostblock‑Staaten, legt klare Nachweis‑ und Erfahrungsbedingungen fest und passt die Rechtsverweise an die aktuelle Fassung des GuKG an.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt neue Ziffern zu § 10 hinzu, die bestimmte rumänische Ausbildungsnachweise als gleichwertig mit österreichischen Qualifikationen anerkennen, sofern sie vor 2007 bzw. 2003 begonnen wurden und die Berufserfahrung nachweisen.
  • Der Verweis auf das Gesundheits‑ und Krankenpflegegesetz wird auf die aktuelle Fassung (BGBl. I Nr. 109/2024) aktualisiert, sodass alle nachfolgenden Bestimmungen auf dem neuesten Stand des GuKG beruhen.
Dokumente (PDFs)
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