Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 85. Nachtragsverordnung zum Arzneibuch führt die deutsche Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (11. Ausgabe 2023) ein und setzt die vorherige Version (Nachtrag 11.3) sowie die entsprechenden österreichischen Einträge außer Kraft. Die Regelung basiert auf § 2 des Arzneibuchgesetzes 2012 und tritt am 28. Februar 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (11. Ausgabe 2023, Nachtrag 11.4) wird in Österreich verbindlich.
- Die Monographien und Texte des dritten Nachtrags (Nachtrag 11.3) sowie die entsprechenden Einträge im österreichischen Arzneibuch, die durch den vierten Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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