<!--[-->85. Nachtrag zum Arzneibuch – Aktualisierung der Monographien<!--]-->
85. Nachtrag zum Arzneibuch – Aktualisierung der Monographien Verordnung vom 2/28/2025
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 85. Nachtragsverordnung zum Arzneibuch führt die deutsche Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (11. Ausgabe 2023) ein und setzt die vorherige Version (Nachtrag 11.3) sowie die entsprechenden österreichischen Einträge außer Kraft. Die Regelung basiert auf § 2 des Arzneibuchgesetzes 2012 und tritt am 28. Februar 2025 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (11. Ausgabe 2023, Nachtrag 11.4) wird in Österreich verbindlich.
  • Die Monographien und Texte des dritten Nachtrags (Nachtrag 11.3) sowie die entsprechenden Einträge im österreichischen Arzneibuch, die durch den vierten Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch Johannes

Rauch Johannes




somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.