Erweiterung der Krankenversicherung für ukrainische Geflüchtete (Verordnung 2025‑47) Verordnung vom 3/12/2025
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/12/2025XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 2025‑47 erweitert die Krankenversicherung um ukrainische Staatsangehörige und andere vom Krieg betroffene Personen, die seit dem 24. Februar 2022 vorübergehend in Österreich leben. Die neuen Regelungen treten am 1. Juni 2025 in Kraft, während die spezielle Ziffer 21 nur bis zum 31. Mai 2025 gilt.Schwerpunkte
- Die neue Ziffer 21 erweitert den Kreis der versicherten Personen um ukrainische Staatsangehörige und andere, die seit dem 24. Februar 2022 wegen des Krieges vorübergehend in Österreich leben, sofern sie nicht bereits anderweitig versichert sind.
- In den Absätzen 1 m und 2 j von § 2 wird die Bezugnahme auf § 1 Z 18 um die neue Ziffer 21 erweitert.
Dokumente (PDFs)
