Bundesministerium für Justiz3/26/2025XXVIII
Finanzwesen
Gerichtsbarkeit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 51/2025 passt das Gerichtsgebührengesetz an den Verbraucherpreisindex von November 2024 an und erhöht zahlreiche Gebührenbeträge, wobei die meisten Änderungen ab dem 1. April 2025 gelten.Schwerpunkte
- Der Betrag in § 21 Abs. 4 wird von 9,40 € auf 11,60 € erhöht.
- Der Betrag in § 26 Abs. 4 wird von 470 € auf 578 € angehoben.
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