<!--[-->Verordnung zur Bekämpfung der Maul‑ und Klauenseuche (MKS‑BV)<!--]-->
Verordnung zur Bekämpfung der Maul‑ und Klauenseuche (MKS‑BV) Verordnung vom 3/27/2025
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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/27/2025XXVIII
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die MKS‑Verordnung definiert Sperrzonen und legt verbindliche Regeln für den Transport, die Entsorgung und den Umgang mit Tieren sowie tierischen Produkten fest, um die Maul‑ und Klauenseuche einzudämmen. Sie enthält Pflichten für Betriebe, ein umfassendes Verbot bestimmter Tätigkeiten und tritt am 27. März 2025 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt Sperrzonen fest, die aus einer Schutzzone, einer Überwachungszone und ggf. weiteren Bereichen bestehen.
  • Tote Tiere oder Tierteile aus einer Sperrzone dürfen nur nach Genehmigung der Behörde in dafür zugelassene Anlagen transportiert werden, die den EU‑Vorschriften für tierische Nebenprodukte entsprechen.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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