Zusammenfassung
Die Verordnung 58/2025 ändert die bestehende Maul‑ und Klauenseuche‑Bekämpfungs‑ und Sofortmaßnahmenverordnung. Sie erweitert Melde‑ und Probenahmeregelungen, führt neue Biosicherheits‑Pflichten ein und legt Verbote für bestimmte Tätigkeiten in Sperrzonen fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/5/2025XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 58/2025 ändert die bestehende Maul‑ und Klauenseuche‑Bekämpfungs‑ und Sofortmaßnahmenverordnung. Sie erweitert Melde‑ und Probenahmeregelungen, führt neue Biosicherheits‑Pflichten ein und legt Verbote für bestimmte Tätigkeiten in Sperrzonen fest.Schwerpunkte
- Der Titel der Maul‑ und Klauenseuche‑Verordnung wird um den Zusatz „(MKS‑Bekämpfungsverordnung – MKS‑BV)“ ergänzt, um die Verordnung eindeutig zu kennzeichnen.
- Personen, die wild lebende Tiere gelisteter Arten erlegen oder finden, müssen diese der Bezirksverwaltungsbehörde melden; die Behörde kann Proben entnehmen und an das Nationale Referenzlabor senden.
Dokumente (PDFs)
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