<!--[-->Anpassung der Maul‑ und Klauenseuche‑Verordnungen 2025<!--]-->
Anpassung der Maul‑ und Klauenseuche‑Verordnungen 2025 Verordnung vom 4/5/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/5/2025XXVIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 58/2025 ändert die bestehende Maul‑ und Klauenseuche‑Bekämpfungs‑ und Sofortmaßnahmenverordnung. Sie erweitert Melde‑ und Probenahmeregelungen, führt neue Biosicherheits‑Pflichten ein und legt Verbote für bestimmte Tätigkeiten in Sperrzonen fest.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Maul‑ und Klauenseuche‑Verordnung wird um den Zusatz „(MKS‑Bekämpfungsverordnung – MKS‑BV)“ ergänzt, um die Verordnung eindeutig zu kennzeichnen.
  • Personen, die wild lebende Tiere gelisteter Arten erlegen oder finden, müssen diese der Bezirksverwaltungsbehörde melden; die Behörde kann Proben entnehmen und an das Nationale Referenzlabor senden.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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