Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/5/2025XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 58/2025 ändert die bestehende Maul‑ und Klauenseuche‑Bekämpfungs‑ und Sofortmaßnahmenverordnung. Sie erweitert Melde‑ und Probenahmeregelungen, führt neue Biosicherheits‑Pflichten ein und legt Verbote für bestimmte Tätigkeiten in Sperrzonen fest.Schwerpunkte
- Der Titel der Maul‑ und Klauenseuche‑Verordnung wird um den Zusatz „(MKS‑Bekämpfungsverordnung – MKS‑BV)“ ergänzt, um die Verordnung eindeutig zu kennzeichnen.
- Personen, die wild lebende Tiere gelisteter Arten erlegen oder finden, müssen diese der Bezirksverwaltungsbehörde melden; die Behörde kann Proben entnehmen und an das Nationale Referenzlabor senden.
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