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Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr in der Strafrechtspflege Verordnung vom 4/8/2025
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Bundesministerium für Inneres4/8/2025XXVIII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollzugsbehörden im Strafrecht künftig ausschließlich elektronisch, verschlüsselt und über eine zentrale Übermittlungsstelle erfolgen muss.

Schwerpunkte

  • Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Sicherheitsbehörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollzugsbehörden.
  • Alle Aktenbestandteile (Anträge, Einbringen, Ausfertigungen, Einsicht) müssen über die festgelegte Übermittlungsstelle und verschlüsselt übermittelt werden; Fax ist nicht zulässig.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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