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Verlängerung der temporären Grenzkontrollen bis 15. Oktober 2025 Verordnung vom 4/15/2025
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Bundesministerium für Inneres4/15/2025XXVIII
Grenze

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 15. April 2025 verlängert die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei und Tschechien bis zum 15. Oktober 2025.

Schwerpunkte

  • Die Frist für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen wird vom 15. April 2025 auf den 15. Oktober 2025 verlängert.
  • Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG).
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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