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Verlängerung der temporären Grenzkontrollen bis 15. Oktober 2025
Verordnung vom 15.04.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 15. April 2025 verlängert die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei und Tschechien bis zum 15. Oktober 2025.
Bundesministerium für Inneres4/15/2025XXVIII
Grenze

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 15. April 2025 verlängert die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei und Tschechien bis zum 15. Oktober 2025.

Schwerpunkte

  • Die Frist für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen wird vom 15. April 2025 auf den 15. Oktober 2025 verlängert.
  • Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG).
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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