Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur4/16/2025XXVIII
Umwelt
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 2025 legt temporäre Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen fest. Sie gilt an definierten Daten und Zeiten, wobei Ausnahmen für lebenswichtige Lieferungen und Notdienste bestehen.Schwerpunkte
- Am 18. April und am 3. Oktober 2025 gilt von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf der Inntal‑A12 und Brenner‑A13, wenn das Ziel in Deutschland liegt.
- Am 19. April (11‑15 Uhr), am 25. April (11‑22 Uhr) und am 2. Juni (9‑22 Uhr) gilt ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf der Inntal‑A12 und Brenner‑A13, wenn das Ziel in Italien liegt.
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