Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur4/18/2025XXVIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. April 2025 ergänzt die Klimaticket‑Verordnung um einen neuen Absatz, der das Ende von Beilage 5 mit dem Tag der Kundmachung festlegt, und streicht gleichzeitig Beilage 5.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 11 wird zu § 12 Abs. 10 hinzugefügt, der festlegt, dass Beilage 5 mit dem Tag der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft tritt.
- Beilage 5 wird vollständig gestrichen, sodass sie künftig nicht mehr Teil der Klimaticket‑Verordnung ist.
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