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Novelle 2025 der EAG‑Investitionszuschüsseverordnung‑Strom
Verordnung vom 23.04.2025

Zusammenfassung

Die Novelle 2025 der EAG‑Investitionszuschüsseverordnung‑Strom ändert den Titel, aktualisiert Verweise, führt neue Definitionen ein und legt für 2025 konkrete Förderfenster, Fördersummen und zusätzliche Zuschläge für PV‑Module, Wechselrichter und Stromspeicher fest. Die neuen Regelungen gelten ab dem 23. Juni 2025.
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus4/23/2025XXVIII
Energie

Zusammenfassung

Die Novelle 2025 der EAG‑Investitionszuschüsseverordnung‑Strom ändert den Titel, aktualisiert Verweise, führt neue Definitionen ein und legt für 2025 konkrete Förderfenster, Fördersummen und zusätzliche Zuschläge für PV‑Module, Wechselrichter und Stromspeicher fest. Die neuen Regelungen gelten ab dem 23. Juni 2025.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird geändert, sodass künftig der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus genannt wird.
  • Neue Definitionen werden eingeführt: „Hersteller“ (Unternehmen, das ein Produkt herstellt) und „Konformitätsbewertungsstelle“ (Stelle, die technische Konformität prüft).
Dokumente (PDFs)
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Hattmannsdorfer Wolfgang, Mag. Dr. - 56

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Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

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