Studienbeihilfen‑Valorisierungsverordnung 2025 – Festsetzung der Beihilfebeträge und Zuverdienstgrenze
Verordnung vom 25.04.2025Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Beträge für Studienbeihilfen und das Abschluss‑Stipendium für 2025/26 fest und bestimmt eine Zuverdienstgrenze von €17 212 für das Jahr 2025.Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung4/25/2025XXVIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Beträge für Studienbeihilfen und das Abschluss‑Stipendium für 2025/26 fest und bestimmt eine Zuverdienstgrenze von €17 212 für das Jahr 2025.Schwerpunkte
- Die Beträge für die Studienbeihilfe, Selbsterhalt‑Beihilfe und das Abschluss‑Stipendium werden festgelegt (z. B. €31 für § 26 Abs. 1, €321 für § 26 Abs. 2, …).
- Die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2025 wird auf €17 212 festgesetzt.
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