Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur4/25/2025XXVIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass auf zwei definierten Abschnitten der A 4 Ost‑Autobahn die Durchschnittsgeschwindigkeit mittels Bildtechnik überwacht wird und dass Beginn sowie Ende dieser Messstrecken öffentlich angekündigt werden müssen. Gleichzeitig wird die Vorgängerverordnung von 2024 aufgehoben.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwei Messstrecken auf der A 4 Ost‑Autobahn, die von km 0,24 (bzw. km 0,34 der Rampe 3) bis km 5,05 sowie von km 4,87 bis km 0,62 reichen.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer informiert sind.
Dokumente (PDFs)
