<!--[-->Section‑Control‑Verordnung für die A 4 Ost‑Autobahn (Knoten Prater) 2025<!--]-->
Section‑Control‑Verordnung für die A 4 Ost‑Autobahn (Knoten Prater) 2025 Verordnung vom 4/25/2025
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Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur4/25/2025XXVIII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass auf zwei definierten Abschnitten der A 4 Ost‑Autobahn die Durchschnittsgeschwindigkeit mittels Bildtechnik überwacht wird und dass Beginn sowie Ende dieser Messstrecken öffentlich angekündigt werden müssen. Gleichzeitig wird die Vorgängerverordnung von 2024 aufgehoben.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert zwei Messstrecken auf der A 4 Ost‑Autobahn, die von km 0,24 (bzw. km 0,34 der Rampe 3) bis km 5,05 sowie von km 4,87 bis km 0,62 reichen.
  • Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer informiert sind.
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Hanke Peter - 56

Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur



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