<!--[-->Section‑Control‑Verordnung für die A 4 Ost‑Autobahn (Knoten Prater) 2025<!--]-->
Section‑Control‑Verordnung für die A 4 Ost‑Autobahn (Knoten Prater) 2025
Verordnung vom 25.04.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass auf zwei definierten Abschnitten der A 4 Ost‑Autobahn die Durchschnittsgeschwindigkeit mittels Bildtechnik überwacht wird und dass Beginn sowie Ende dieser Messstrecken öffentlich angekündigt werden müssen. Gleichzeitig wird die Vorgängerverordnung von 2024 aufgehoben.
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur4/25/2025XXVIII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass auf zwei definierten Abschnitten der A 4 Ost‑Autobahn die Durchschnittsgeschwindigkeit mittels Bildtechnik überwacht wird und dass Beginn sowie Ende dieser Messstrecken öffentlich angekündigt werden müssen. Gleichzeitig wird die Vorgängerverordnung von 2024 aufgehoben.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert zwei Messstrecken auf der A 4 Ost‑Autobahn, die von km 0,24 (bzw. km 0,34 der Rampe 3) bis km 5,05 sowie von km 4,87 bis km 0,62 reichen.
  • Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer informiert sind.
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