Erhöhung der Prüfungsgebühren für Rechtsanwälte, Notare und Gleichwertigkeitsprüfungen
Verordnung vom 28.04.2025Zusammenfassung
Die Verordnung von 2025 erhöht die Gebühren für die Rechtsanwalts‑, Notariats‑ und Gleichwertigkeitsprüfungen. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Mai 2025 für Anträge, die nach dem 30. April 2025 gestellt werden.Bundesministerium für Justiz4/28/2025XXVIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Gesetzgebungsverfahren
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2025 erhöht die Gebühren für die Rechtsanwalts‑, Notariats‑ und Gleichwertigkeitsprüfungen. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Mai 2025 für Anträge, die nach dem 30. April 2025 gestellt werden.Schwerpunkte
- Der Grundbetrag für die Rechtsanwalts‑ und Notariatsprüfung wird von 161 € auf 185 € erhöht.
- Ein Teilbetrag von 133 € wird auf 153 € angehoben.
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