Verbot von Handys und Smartwatches für Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Schulstufe Verordnung vom 4/28/2025
Bundesministerium für Bildung4/28/2025XXVIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 2025 ergänzt die Schulordnung 2024 und verbietet Schülerinnen und Schülern bis zur 8. Schulstufe die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches und ähnlichen Geräten, außer in klar definierten Ausnahmefällen.Schwerpunkte
- Für Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Schulstufe ist die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches und ähnlichen Geräten im Unterricht, in der Schule und bei Schulveranstaltungen grundsätzlich verboten.
- Ausnahmen vom Verbot gelten, wenn die Hausordnung abweichende Regelungen trifft, eine Lehrperson die Nutzung für Unterrichtszwecke erlaubt, eine verantwortliche Person (z. B. Lernzeit‑Betreuer) die Nutzung gestattet oder ein medizinischer Bedarf besteht.
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