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Liste der teilnehmenden Staaten für den Steuer‑Informationsaustausch (GMSG) – Verordnung 2025 Verordnung vom 4/30/2025
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Bundesministerium für Finanzen4/30/2025XXVIII
Finanzwesen
Steuerrecht
Internationale Beziehungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Liste der Staaten fest, die am 31. Jänner 2025 zum internationalen Steuer‑Informationsaustausch mit Österreich nach § 91 Z 2 GMSG gehören, und unterscheidet dabei zwischen allen teilnehmenden Staaten und jenen, die die OECD‑MCAA‑Voraussetzungen erfüllen. Sie tritt am 1. Mai 2025 in Kraft und hebt die vorherige Regelung auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert die komplette Liste der teilnehmenden Staaten zum Informationsaustausch nach § 91 Z 2 GMSG, gültig ab dem 31. Jänner 2025.
  • Unter § 2 wird angegeben, welche der teilnehmenden Staaten zusätzlich die Voraussetzungen des § 7 OECD‑MCAA erfüllen.
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