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Verordnung über finanzielle Ansprüche von Soldaten (2025)
Verordnung vom 02.05.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2025 die Höhe aller finanziellen Ansprüche von Soldaten und deren Familien fest, darunter Grundvergütung, Einsatzgelder, Dienstgradzulagen und Sonderleistungen.
Bundesministerium für Landesverteidigung5/2/2025XXVIII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2025 die Höhe aller finanziellen Ansprüche von Soldaten und deren Familien fest, darunter Grundvergütung, Einsatzgelder, Dienstgradzulagen und Sonderleistungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Grundbeträge für finanzielle Ansprüche fest, z. B. ein Referenzbetrag von 3 409,83 €.
  • Monatliche Einsatzgelder werden für verschiedene Dienstgrade und Einsatzarten definiert (z. B. 288,47 € für Rekruten, 3 748,09 € für Offiziere).
Dokumente (PDFs)
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Tanner Klaudia, Mag. - 55

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