Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2025 die Höhe aller finanziellen Ansprüche von Soldaten und deren Familien fest, darunter Grundvergütung, Einsatzgelder, Dienstgradzulagen und Sonderleistungen.Bundesministerium für Landesverteidigung5/2/2025XXVIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2025 die Höhe aller finanziellen Ansprüche von Soldaten und deren Familien fest, darunter Grundvergütung, Einsatzgelder, Dienstgradzulagen und Sonderleistungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Grundbeträge für finanzielle Ansprüche fest, z. B. ein Referenzbetrag von 3 409,83 €.
- Monatliche Einsatzgelder werden für verschiedene Dienstgrade und Einsatzarten definiert (z. B. 288,47 € für Rekruten, 3 748,09 € für Offiziere).
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