Bundesministerium für Justiz5/20/2025XXVIII
Umwelt
Verkehr
Energie
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein zentrales Online‑System auf JustizOnline ein, über das alle Auftraggeber ihre statistischen Daten zum SFBG melden müssen. Das System ist ab dem 21. Mai 2025 verpflichtend.Schwerpunkte
- Die Bundesministerin für Justiz richtet ein zentrales elektronisches Einmeldesystem auf JustizOnline ein und stellt dort ausfüllbare Formulare bereit.
- Alle berichtspflichtigen Auftraggeber müssen die Daten gemäß Anhang III ausschließlich über dieses System direkt an die Bundesministerin für Justiz melden.
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