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Sonderpauschale für Rechtsanwälte in überdurchschnittlich langen Verfahren (Jahr 2020)
Verordnung vom 21.05.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund im Jahr 2020 eine gesonderte Pauschalvergütung von insgesamt 3 154 639,62 Euro an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
Bundesministerium für Justiz5/21/2025XXVIII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund im Jahr 2020 eine gesonderte Pauschalvergütung von insgesamt 3 154 639,62 Euro an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.

Schwerpunkte

  • Der Bund zahlt im Jahr 2020 eine gesonderte Pauschalvergütung an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
  • Die Sondervergütung bezieht sich auf Leistungen, die im Rahmen von Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbracht wurden.
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