<!--[-->Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Drucker und Druckformenhersteller (2025)<!--]-->
Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Drucker und Druckformenhersteller (2025)
Verordnung vom 26.05.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für Drucker und Druckformenhersteller fest, definiert den Geltungsbereich, die Lohnhöhe je Lehrjahr sowie zusätzliche Leistungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Sie tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/26/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für Drucker und Druckformenhersteller fest, definiert den Geltungsbereich, die Lohnhöhe je Lehrjahr sowie zusätzliche Leistungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Sie tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet, Unternehmen der Druck- und Druckformenherstellung sowie gewerbliche Lehrlinge in den genannten Ausbildungsberufen.
  • Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt: 1. Lehrjahr 700 €, 2. Lehrjahr 1 054 €, 3. Lehrjahr 1 578,60 € und 4. Lehrjahr 1 905,20 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.