Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Drucker und Druckformenhersteller (2025)
Verordnung vom 26.05.2025Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für Drucker und Druckformenhersteller fest, definiert den Geltungsbereich, die Lohnhöhe je Lehrjahr sowie zusätzliche Leistungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Sie tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/26/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für Drucker und Druckformenhersteller fest, definiert den Geltungsbereich, die Lohnhöhe je Lehrjahr sowie zusätzliche Leistungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Sie tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet, Unternehmen der Druck- und Druckformenherstellung sowie gewerbliche Lehrlinge in den genannten Ausbildungsberufen.
- Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt: 1. Lehrjahr 700 €, 2. Lehrjahr 1 054 €, 3. Lehrjahr 1 578,60 € und 4. Lehrjahr 1 905,20 €.
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