Festsetzung des Lehrlingseinkommens für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern Verordnung vom 5/26/2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/26/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für kaufmännische Auszubildende in Druckereien fest, definiert Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sowie eine Basis für Überstundenvergütung. Sie gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet, für Unternehmen der Druck- und Druckformenherstellung und für kaufmännische Lehrlinge (Bürokaufmann/-frau, Technischer Zeichner/in).
- Das monatliche Lehrlingseinkommen ist gestaffelt: 1. Lehrjahr 700 €, 2. Lehrjahr 1 054 €, 3. Lehrjahr 1 331 € und 4. Lehrjahr 1 631 €.
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