Section‑Control‑Messstreckenverordnung für die S 6 Tunnelkette Semmering (2025) Verordnung vom 5/27/2025
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur5/27/2025XXVIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass auf der S 6 Semmering Schnellstraße zwei Streckenabschnitte mit automatischer Durchschnittsgeschwindigkeitsmessung ausgestattet werden. Der Beginn und das Ende dieser Messstrecken müssen angekündigt werden.Schwerpunkte
- Einführung einer abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung (Section Control) auf der S 6 Semmering Schnellstraße.
- Festlegung von zwei Messstrecken: (1) km 32,13 – km 41,32 in Fahrtrichtung St. Michael; (2) km 41,40 – km 32,16 in Gegenrichtung Seebenstein.
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