<!--[-->Section‑Control‑Messstreckenverordnung für die S 6 Tunnelkette Semmering (2025)<!--]-->
Section‑Control‑Messstreckenverordnung für die S 6 Tunnelkette Semmering (2025)
Verordnung vom 27.05.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass auf der S 6 Semmering Schnellstraße zwei Streckenabschnitte mit automatischer Durchschnittsgeschwindigkeitsmessung ausgestattet werden. Der Beginn und das Ende dieser Messstrecken müssen angekündigt werden.
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur5/27/2025XXVIII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass auf der S 6 Semmering Schnellstraße zwei Streckenabschnitte mit automatischer Durchschnittsgeschwindigkeitsmessung ausgestattet werden. Der Beginn und das Ende dieser Messstrecken müssen angekündigt werden.

Schwerpunkte

  • Einführung einer abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung (Section Control) auf der S 6 Semmering Schnellstraße.
  • Festlegung von zwei Messstrecken: (1) km 32,13 – km 41,32 in Fahrtrichtung St. Michael; (2) km 41,40 – km 32,16 in Gegenrichtung Seebenstein.
Dokumente (PDFs)
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