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Section‑Control‑Messstreckenverordnung für die Aurachbrücke (2025) Verordnung vom 5/27/2025
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Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur5/27/2025XXVIII
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt zwei Abschnitte der A 1 West Autobahn fest, auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels technischer Messgeräte überwacht wird, und hebt die frühere Regelung für die Aurachbrücke auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 98a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung von 1960 als gesetzliche Grundlage für die Einführung von Section‑ControlMessstrecken.
  • Zwei Messstrecken werden festgelegt: in Richtung Salzburg zwischen km 221,40 und km 222,79 sowie in Richtung Wien zwischen km 222,90 und km 221,69.
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Hanke Peter - 56

Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur



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