<!--[-->Land‑ und Forstwirtschaftliche Schulveranstaltungen‑Reisegebühren‑Verordnung 2025<!--]-->
Land‑ und Forstwirtschaftliche Schulveranstaltungen‑Reisegebühren‑Verordnung 2025 Verordnung vom 5/28/2025
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft5/28/2025XXVIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Reisekosten Lehrpersonen bei land‑ und forstwirtschaftlichen Schulveranstaltungen erstattet bekommen und definiert gestaffelte Tagesgebühren.

Schwerpunkte

  • Die Reisegebührenvorschrift von 1955 gilt für Lehrpersonen an allen genannten land‑ und forstwirtschaftlichen Bildungseinrichtungen, sofern nicht in den §§ 2‑4 abweichende Regelungen getroffen werden.
  • Wird eine Lehrperson von der Schulleitung für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung eingeteilt, gilt dies automatisch als Dienstreiseauftrag.
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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