Land‑ und Forstwirtschaftliche Schulveranstaltungen‑Reisegebühren‑Verordnung 2025 Verordnung vom 5/28/2025
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft5/28/2025XXVIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Reisekosten Lehrpersonen bei land‑ und forstwirtschaftlichen Schulveranstaltungen erstattet bekommen und definiert gestaffelte Tagesgebühren.Schwerpunkte
- Die Reisegebührenvorschrift von 1955 gilt für Lehrpersonen an allen genannten land‑ und forstwirtschaftlichen Bildungseinrichtungen, sofern nicht in den §§ 2‑4 abweichende Regelungen getroffen werden.
- Wird eine Lehrperson von der Schulleitung für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung eingeteilt, gilt dies automatisch als Dienstreiseauftrag.
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