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Änderungen der GAP‑Strategieplan‑Anwendungsverordnung 2026 Verordnung vom 1/2/2026
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft1/2/2026XXVIII
Umwelt
Förderung
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die GAP‑Strategieplan‑Anwendungsverordnung um neue Umwelt‑ und Kontrollmaßnahmen, verschärft Fristen und Sanktionen und ermöglicht höhere Vorschusszahlungen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph (§ 13a) verbietet das Umgehen rechtlicher Vorschriften, um Missbrauch von Förderungen zu verhindern.
  • Ein neuer Paragraph (§ 41a) erlaubt die Durchführung von Vor‑Ort‑Kontrollen in Ausnahmesituationen, wobei stattdessen digitale Nachweise akzeptiert werden können.
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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