<!--[-->Studienbeihilfe für Kandidaten zur Studienberechtigungsprüfung<!--]-->
Studienbeihilfe für Kandidaten zur Studienberechtigungsprüfung Verordnung vom 1/13/2026
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung1/13/2026XXVIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung gewährt Personen, die zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind, dieselbe Studienbeihilfe wie ordentlichen Studierenden. Die Anspruchsdauer beträgt ein bis zwei Semester, abhängig von der Anzahl der Prüfungsfächer.

Schwerpunkte

  • Kandidaten, die zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind, werden hinsichtlich des Anspruchs auf Studienbeihilfe wie ordentliche Studierende behandelt.
  • Die Anspruchsdauer beträgt ein Semester, bei mehr als zwei Prüfungsfächern maximal zwei Semester.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Holzleitner Eva-Maria, BSc

Holzleitner Eva-Maria, BSc - 32

SPÖ

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

4 - Oberösterreich


Frauen


somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.