Zusammenfassung
Die Verordnung regelt neue Entschädigungssätze für den Rechtsschutzbeauftragten und dessen Stellvertreter sowie die Erstattung von Fahrtkosten.Bundesministerium für Landesverteidigung4/22/2026XXVIII
Wirtschaft
Verteidigung
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Anpassung der Bezeichnung des zuständigen Ministeriums.
- Der Rechtsschutzbeauftragte erhält eine monatliche Entschädigung in Höhe von 67,69 % eines festgelegten Referenzbetrages.
Dokumente (PDFs)
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