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Einführung eines Pflegezuschusses durch Zusatzkollektivvertrag
Verordnung vom 29.04.2026

Zusammenfassung

Ein neuer Pflegezuschuss wird für Beschäftigte in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft (außer Vorarlberg) rechtsverbindlich erklärt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/29/2026XXVIII
Pflege
Gesundheit
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Einführung eines speziellen Pflegezuschusses für Beschäftigte in der Pflege und Behindertenbetreuung.
  • Die Regelung gilt für stationäre Langzeitpflege, mobile Pflegedienste und Einrichtungen der Behindertenarbeit.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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