Zusammenfassung
Ein neuer Pflegezuschuss wird für Beschäftigte in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft (außer Vorarlberg) rechtsverbindlich erklärt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/29/2026XXVIII
Pflege
Gesundheit
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Einführung eines speziellen Pflegezuschusses für Beschäftigte in der Pflege und Behindertenbetreuung.
- Die Regelung gilt für stationäre Langzeitpflege, mobile Pflegedienste und Einrichtungen der Behindertenarbeit.
Dokumente (PDFs)
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