Zusammenfassung
Die Verordnung senkt die Margenbegrenzung bei Treibstoffen ab Mitte Mai 2026 von 5 auf 2,5 Cent und erlaubt Durchschnittsberechnungen bei Preisschwankungen.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus4/30/2026XXVIII
Verkehr
Energie
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die festgelegten Beträge für die Margen werden halbiert.
- Bei schwankenden Marktpreisen kann nun ein Durchschnittswert zur Berechnung herangezogen werden.
Dokumente (PDFs)
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