Zusammenfassung
Diese Verordnung legt die Grundausbildung für Bedienstete des Außenministeriums fest, einschließlich theoretischer Module, praktischer Rotation und Prüfungsverfahren.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten5/6/2026XXVIII
Bildung
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Diplomatische Beziehungen
Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die Ausbildung für alle Bediensteten des Ministeriums, die einer Grundausbildung verpflichtet sind.
- Unmittelbar nach Dienstantritt erfolgt eine strukturierte Erstorientierung zur schnellen Integration in die Arbeitsprozesse.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.