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Erweiterung der Meldepflichten für Hanta-Virus-Infektionen
Verordnung vom 08.05.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Liste der meldepflichtigen Krankheiten um das Hanta-Virus und passt die Regeln zur Absonderung an. Diese Änderung ist vorübergehend bis zum 1. Jänner 2027 gültig.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/8/2026XXVIII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Das Hanta-Virus wird als meldepflichtige Krankheit eingestuft, sofern es von Mensch zu Mensch übertragen werden kann.
  • Die Regelungen zur Absonderung von Infizierten werden auf das Hanta-Virus ausgeweitet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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