Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Liste der meldepflichtigen Krankheiten um das Hanta-Virus und passt die Regeln zur Absonderung an. Diese Änderung ist vorübergehend bis zum 1. Jänner 2027 gültig.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/8/2026XXVIII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Das Hanta-Virus wird als meldepflichtige Krankheit eingestuft, sofern es von Mensch zu Mensch übertragen werden kann.
- Die Regelungen zur Absonderung von Infizierten werden auf das Hanta-Virus ausgeweitet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.