Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Liste relevanter Schulen und ermöglicht ausländischen Pflegekräften die Durchführung von Berufspraktika zur Anerkennung ihrer Ausbildung in Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/11/2026XXVIII
Gesundheit
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Erweiterung der Liste relevanter Bildungseinrichtungen um Schulen in Innsbruck und Kufstein.
- Neue Regelung für ausländische Pflegekräfte, die ein Berufspraktikum zur Anerkennung ihres Berufs in Österreich absolvieren.
Dokumente (PDFs)
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