Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus1/16/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Novelle 2026 aktualisiert Verweisungen und legt neue, zeitlich befristete Förderfenster sowie Fördersätze für Photovoltaik, Speicher, Kleinwasserkraft, Windkraft und Biomasse fest. Zusätzlich wird Photovoltaik als Parkplatzüberdachung definiert und die Vertragsabwicklung geregelt.Schwerpunkte
- Alle Verweise auf alte Bundesgesetzblatt‑Nummern werden durch die aktuellen Nummern (z. B. BGBl. I Nr. 69/2025) ersetzt, um die Rechtslage zu aktualisieren.
- Für das Jahr 2026 werden mehrere Förder‑Calls für Photovoltaik‑Anlagen und Stromspeicher festgelegt, jeweils mit definierten Fördermitteln (z. B. 5 Mio. € für Kategorien A und B) und Fördersätzen pro kW/kWh (z. B. 150 €/kWpeak).
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