Zusammenfassung
Die Regelung für zeitlich befristete Grenzkontrollen an den Grenzen zu Slowakei, Tschechien, Slowenien und Ungarn wird angepasst, indem der Zeitraum verlängert wird.Bundesministerium für Inneres6/12/2026XXVIII
Grenze
Verkehr
Exekutive
Schwerpunkte
- Anpassung der Zeiträume für Grenzkontrollen an den Binnengrenzen.
- Die Kontrollzeiträume an den Grenzen zur Slowakei, Tschechien, Slowenien und Ungarn werden durch eine Änderung des Monats verschoben.
Dokumente (PDFs)
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