Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Herstellung und Zertifizierung von nicht-biogenem, erneuerbarem Wasserstoff zur Senkung von Treibhausgasen.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus6/15/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Verwaltung
Wirtschaft
Schwerpunkte
- Zur Anerkennung als erneuerbarer Wasserstoff muss eine Treibhausgasminderung von mindestens 70 % erreicht werden.
- Die Herkunft des Wasserstoffs muss durch ein Massenbilanzsystem über die gesamte Lieferkette hinweg lückenlos nachweisbar sein.
Dokumente (PDFs)
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